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Dossier · aktuelles Thema

Dossier: Digitaler Euro

Stand: 30. September 2026

Stand in drei Sätzen

Seit Juli 2026 verhandeln Rat, Europäisches Parlament und Kommission im sogenannten Trilog über die Verordnung zum ; die Mitgliedstaaten hatten ihre Position im Dezember 2025 festgelegt, das Parlament am 9. Juli 2026 mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen. Beide Seiten wollen eine Online- und eine Offline-Variante, eine Obergrenze für das Guthaben je Person und eine Annahmepflicht mit Ausnahmen – strittig ist unter anderem, wer die Obergrenze festlegt und wie lange Gebührendeckel gelten. Ziel ist eine Einigung bis Ende 2026; die EZB plant einen Pilotbetrieb ab 2027 und hält eine Ausgabe ab 2029 für möglich, sofern der Rechtsakt steht.

Chronik

DatumWas geschah
Ende 2026geplant: politische Einigung im Trilog, danach förmliche Annahme durch Rat und Parlament
Juli 2026Beginn der Trilog-Verhandlungen
09.07.2026Das Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt das Verhandlungsmandat (416 Ja, 169 Nein, 22 Enthaltungen).
23.06.2026Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) beschließt die Position des Parlaments.
19.12.2025Der Rat einigt sich auf seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung).
30.10.2025Der EZB-Rat beschließt die nächste Projektphase: Pilot ab Mitte 2027, Ausgabebereitschaft 2029 – vorausgesetzt, der Rechtsakt wird 2026 verabschiedet.
28.06.2023Die Kommission legt den Verordnungsvorschlag vor.

Worüber verhandelt wird

  • Online und offline: Beide Seiten sehen beide Varianten vor. Die Offline-Zahlung von Gerät zu Gerät soll dem Bargeld in der Privatsphäre am nächsten kommen.
  • Obergrenze je Person: Unstrittig ist, dass es eine Obergrenze geben soll, damit der digitale Euro nicht als dient. Strittig ist das Verfahren: Nach der Position des Parlaments legt die Kommission sie fest (gestützt auf Empfehlungen der EZB), nach der Position des Rates entscheidet der Rat mit verstärkter qualifizierter Mehrheit über eine Höchstgrenze, innerhalb derer die EZB festsetzt. Eine Zahl steht in keinem der beiden Texte fest.
  • Annahmepflicht: Die meisten Unternehmen müssten den digitalen Euro annehmen; Ausnahmen sind für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen, die auch sonst keine digitalen Zahlungen annehmen.
  • Gebühren für Händler: Beide Seiten wollen Obergrenzen; der Rat will sie auf höchstens zehn Jahre befristen, das Parlament lässt eine längere Geltung zu.
  • Bargeld: Parallel wird eine Verordnung zum Euro-Bargeld verhandelt, die Annahme und Verfügbarkeit von Bargeld absichern soll.
  • Kosten: Die EZB schätzt (Stand Oktober 2025) rund 1,3 Milliarden Euro Entwicklungskosten bis 2029 und danach rund 320 Millionen Euro Betriebskosten pro Jahr.

Einordnung für Abgeordnete

Zuständig ist Brüssel. Über die Verordnung entscheiden Rat und Europäisches Parlament. Der Bundestag wirkt über die Bundesregierung mit, die im Rat für Deutschland verhandelt – Anfragen zur deutschen Verhandlungslinie sind deshalb der naheliegende nationale Hebel.

Die Freiheitsfragen stecken im Kleingedruckten. Ob ein digitaler Euro kommen soll, ist eine politische Grundsatzfrage. Wie er ausgestaltet wird, entscheidet sich an wenigen Stellen, an denen konkrete Rückfragen ansetzen können:

  1. Wer legt die Obergrenze fest, und nach welchem Verfahren kann sie geändert werden?
  2. Welche Daten sieht bei einer Online-Zahlung wer – Bank, EZB, Behörden – und wie lange?
  3. Ist die Offline-Variante ohne Online-Konto nutzbar, und wo liegen ihre Grenzen?
  4. Was sichert die Bargeld-Verordnung tatsächlich zu, wenn Geschäfte Bargeld nicht mehr annehmen wollen?

Bitcoin ist nicht das Thema – aber der Vergleichspunkt. Der digitale Euro ist Zentralbankgeld mit Herausgeber, Regeln und Obergrenzen; Bitcoin hat keinen Herausgeber. Wer beides gleichsetzt, verfehlt die Debatte. Wer die Freiheitsfragen beim digitalen Euro stellt, kann Bitcoin als Beispiel für ein anderes Modell nennen, ohne eines von beiden zu bewerben.

Politische Einordnung, keine Rechts- oder Anlageberatung.

Quellen & weiterführende Ressourcen (6)

Dauerhaft erklärt